Liebe Eltern,
seit dem 16. August gilt für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, eine allgemeine Testpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens (3G-Regel). Davon nicht betroffen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Sie sind von der Testpflicht komplett ausgenommen.
Zudem gelten besondere Regelungen für Schülerinnen und Schüler der Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule (Gymnasium/Realschule) oder einer beruflichen Schule.
Um Örtlichkeiten des öffentlichen Lebens besuchen zu können, für die ein 3G-Nachweis nötig ist, können Schülerinnen und Schüler ihren Nachweis durch einen Schülerausweis erbringen. Ebenso kann die Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eine Bescheinigung der Schule oder auch ein Schüler-Abo (Maxx-Ticket) als Nachweis ausreichen. Dabei gibt es keine Unterscheidung in Ferien- und Schulzeiten. Das ist eine pragmatische Lösung für Familien.
Danach ist der Schülerausweis, das Maxx-Ticket oder auch das letzte Zeugnis der Nachweis für Ihr Kind, dass es Schüler*in in Baden-Württemberg ist und dies ist mit der neuen Verordnung die „Quasi-Bescheinigung“ für getestete Personen, den man bei verschiedenen Besuchen von Kino, Lokal oder Vereinen vorzeigen muss.